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Teichwiesenbad wird gewerblich
Dadurch verspricht sich die Gemeinde Ottendorf-Okrilla Einsparungen. Doch schlägt sich das auch auf die Eintrittspreise nieder?
Von Nadine Steinmann
Das Teichwiesenbad von Ottendorf-Okrilla wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 als Betrieb gewerblicher Art geführt. Das bringt der Gemeinde vor allem finanzielle Vorteile. © Archivfoto: Thorsten Eckert
Ottendorf-Okrilla. Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Vorsteuer: Sie können mit den Begriffen nicht viel anfangen? Oder die einzelnen Steuern nicht auseinander halten? Da geht es Ihnen sicherlich wie vielen, doch genau diese Steuern haben jüngst bei der Gemeinderatssitzung eine wichtige Rolle gespielt. Und zwar in Bezug auf das Ottendorfer Teichwiesenbad. Doch worum geht es konkret? Ottendorfs Kämmerer Alexander Glas hatte in der vergangenen Sitzung vorgeschlagen, das Freibad der Gemeinde rückwirkend zum 1. Januar 2016 als Betrieb gewerblicher Art zu führen. Kurz gesagt, als BGA. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein, so zum Beispiel eine wirtschaftliche Tätigkeit mit dem Ziel, Einnahmen zu regenerieren. Außerdem muss eine Umsatzgrenze von 35 000 Euro gegeben sein. Beide Beispiele treffen auf das Teichwiesenbad zu. Doch welche Folgen hat die Führung des Teichwiesenbades als Betrieb gewerblicher Art? Welche Auswirkungen hat diese Umwandlung auf den Bürger, auf die Gemeinde oder auch auf Unternehmen? An diesem Punkt kommen die eingangs erwähnten Steuern ins Spiel. Vorteil während der Sanierung Grundsätzlich gilt nun: Das Teichwiesenbad ist steuerpflichtig. Das hat aber auch einen wesentlichen Vorteil: Denn nun kann der Betrieb des Freibades von anderen Unternehmen, die Leistungen im Teichwiesenbad erbringen, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Sprich: 19 Prozent jeder Rechnung kann sich die Gemeinde wieder zurückholen. Dies sei nach Angaben von Kämmerer Alexander Glas besonders im Hinblick auf die geplanten Investitionen im Teichwiesenbad in den Jahren 2017 und 2018 von Vorteil. Denn ab dem kommenden Jahr plant die Großgemeinde, das mittlerweile 85 Jahre alte Bad umfassend zu sanieren. Dafür soll unter anderem ein neues Becken aus Edelstahl entstehen, denn das bisherige ist nach so vielen Jahren der Nutzung undicht geworden. Grundsätzlich ist es bisher geplant, über die kommenden Wintermonate die ersten Ausschreibungen zu veröffentlichen, sodass im Herbst 2017 die Abbruchmaßnahmen erfolgen können. Die Fertigstellung des Beckens ist dann nach aktuellen Schätzungen bis Mai 2018 geplant. Läuft alles gut, können die Ottendorfer das Teichwiesenbad in den Sommermonaten wie gewohnt nutzen und sich an heißen Tagen erfrischen. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich nach aktuellen Planungen auf insgesamt 1,8 Millionen Euro. Die Gemeinde könnte sich also eine ordentliche Summe als Vorsteuer zurückholen. Noch einmal diskutieren Doch natürlich muss der Betrieb Teichwiesenbad im Gegenzug auch Umsatzsteuer nach dem ermäßigten Steuersatz entrichten. „Da kommen auf uns aber nur sieben Prozent zu. Im Vergleich zu den 19 Prozent, die wir uns zurückholen können, ist das fast gar nichts“, erklärt Ottendorfs Kämmerer. Um genau zu sein: Bei einem Umsatz von 40 000 Euro im Jahr ergäbe die zu entrichtende Umsatzsteuer für die Gemeinde rund 2 800 Euro. Doch eine Frage muss an dieser Stelle berechtigterweise gestellt werden und Linken-Mitglied René Edelmann hat dies auch getan: Wird die zu zahlende Umsatzsteuer dann auf die Eintrittspreise des Bades umgelegt und damit auf die Ottendorfer? Diese Frage konnte in der Gemeinderatssitzung weder Kämmerer Alexander Glas noch Bürgermeister Michael Langwald (parteilos) beantworten. Das sei ein Thema, über das man gesondert noch einmal diskutieren müsse. Der aufmerksame Leser fragt sich nun vielleicht, was mit der anfangs erwähnten Körperschaftssteuer ist. Denn diese ergibt sich zwangsweise neben der Umsatzsteuerpflicht. Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen. Sie beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Aber diese kommt auf das Teichwiesenbad nicht zu, wie Alexander Glas erklärt: „Die Steuer kann nur entstehen, wenn das Bad Jahresüberschüsse erwirtschaftet. Und ein Bad erzielt selten Überschüsse. Auch im Teichwiesenbad rechnen wir damit nicht.“ Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/teichwiesenbad-wird-gewerblich- 3561364.html
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Dadurch verspricht sich die Gemeinde Ottendorf-Okrilla Einsparungen. Doch schlägt sich das auch auf die Eintrittspreise nieder?
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Das Teichwiesenbad von Ottendorf-Okrilla wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 als Betrieb gewerblicher Art geführt. Das bringt der Gemeinde vor allem finanzielle Vorteile. © Archivfoto: Thorsten Eckert
Ottendorf-Okrilla. Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Vorsteuer: Sie können mit den Begriffen nicht viel anfangen? Oder die einzelnen Steuern nicht auseinander halten? Da geht es Ihnen sicherlich wie vielen, doch genau diese Steuern haben jüngst bei der Gemeinderatssitzung eine wichtige Rolle gespielt. Und zwar in Bezug auf das Ottendorfer Teichwiesenbad. Doch worum geht es konkret? Ottendorfs Kämmerer Alexander Glas hatte in der vergangenen Sitzung vorgeschlagen, das Freibad der Gemeinde rückwirkend zum 1. Januar 2016 als Betrieb gewerblicher Art zu führen. Kurz gesagt, als BGA. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein, so zum Beispiel eine wirtschaftliche Tätigkeit mit dem Ziel, Einnahmen zu regenerieren. Außerdem muss eine Umsatzgrenze von 35 000 Euro gegeben sein. Beide Beispiele treffen auf das Teichwiesenbad zu. Doch welche Folgen hat die Führung des Teichwiesenbades als Betrieb gewerblicher Art? Welche Auswirkungen hat diese Umwandlung auf den Bürger, auf die Gemeinde oder auch auf Unternehmen? An diesem Punkt kommen die eingangs erwähnten Steuern ins Spiel. Vorteil während der Sanierung Grundsätzlich gilt nun: Das Teichwiesenbad ist steuerpflichtig. Das hat aber auch einen wesentlichen Vorteil: Denn nun kann der Betrieb des Freibades von anderen Unternehmen, die Leistungen im Teichwiesenbad erbringen, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Sprich: 19 Prozent jeder Rechnung kann sich die Gemeinde wieder zurückholen. Dies sei nach Angaben von Kämmerer Alexander Glas besonders im Hinblick auf die geplanten Investitionen im Teichwiesenbad in den Jahren 2017 und 2018 von Vorteil. Denn ab dem kommenden Jahr plant die Großgemeinde, das mittlerweile 85 Jahre alte Bad umfassend zu sanieren. Dafür soll unter anderem ein neues Becken aus Edelstahl entstehen, denn das bisherige ist nach so vielen Jahren der Nutzung undicht geworden. Grundsätzlich ist es bisher geplant, über die kommenden Wintermonate die ersten Ausschreibungen zu veröffentlichen, sodass im Herbst 2017 die Abbruchmaßnahmen erfolgen können. Die Fertigstellung des Beckens ist dann nach aktuellen Schätzungen bis Mai 2018 geplant. Läuft alles gut, können die Ottendorfer das Teichwiesenbad in den Sommermonaten wie gewohnt nutzen und sich an heißen Tagen erfrischen. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich nach aktuellen Planungen auf insgesamt 1,8 Millionen Euro. Die Gemeinde könnte sich also eine ordentliche Summe als Vorsteuer zurückholen. Noch einmal diskutieren Doch natürlich muss der Betrieb Teichwiesenbad im Gegenzug auch Umsatzsteuer nach dem ermäßigten Steuersatz entrichten. „Da kommen auf uns aber nur sieben Prozent zu. Im Vergleich zu den 19 Prozent, die wir uns zurückholen können, ist das fast gar nichts“, erklärt Ottendorfs Kämmerer. Um genau zu sein: Bei einem Umsatz von 40 000 Euro im Jahr ergäbe die zu entrichtende Umsatzsteuer für die Gemeinde rund 2 800 Euro. Doch eine Frage muss an dieser Stelle berechtigterweise gestellt werden und Linken-Mitglied René Edelmann hat dies auch getan: Wird die zu zahlende Umsatzsteuer dann auf die Eintrittspreise des Bades umgelegt und damit auf die Ottendorfer? Diese Frage konnte in der Gemeinderatssitzung weder Kämmerer Alexander Glas noch Bürgermeister Michael Langwald (parteilos) beantworten. Das sei ein Thema, über das man gesondert noch einmal diskutieren müsse. Der aufmerksame Leser fragt sich nun vielleicht, was mit der anfangs erwähnten Körperschaftssteuer ist. Denn diese ergibt sich zwangsweise neben der Umsatzsteuerpflicht. Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen. Sie beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Aber diese kommt auf das Teichwiesenbad nicht zu, wie Alexander Glas erklärt: „Die Steuer kann nur entstehen, wenn das Bad Jahresüberschüsse erwirtschaftet. Und ein Bad erzielt selten Überschüsse. Auch im Teichwiesenbad rechnen wir damit nicht.“ Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/teichwiesenbad- wird-gewerblich-3561364.html
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Dadurch verspricht sich die Gemeinde Ottendorf- Okrilla Einsparungen. Doch schlägt sich das auch auf die Eintrittspreise nieder?
Von Nadine Steinmann
Das Teichwiesenbad von Ottendorf-Okrilla wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 als Betrieb gewerblicher Art geführt. Das bringt der Gemeinde vor allem finanzielle Vorteile. © Archivfoto: Thorsten Eckert
Ottendorf-Okrilla. Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Vorsteuer: Sie können mit den Begriffen nicht viel anfangen? Oder die einzelnen Steuern nicht auseinander halten? Da geht es Ihnen sicherlich wie vielen, doch genau diese Steuern haben jüngst bei der Gemeinderatssitzung eine wichtige Rolle gespielt. Und zwar in Bezug auf das Ottendorfer Teichwiesenbad. Doch worum geht es konkret? Ottendorfs Kämmerer Alexander Glas hatte in der vergangenen Sitzung vorgeschlagen, das Freibad der Gemeinde rückwirkend zum 1. Januar 2016 als Betrieb gewerblicher Art zu führen. Kurz gesagt, als BGA. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein, so zum Beispiel eine wirtschaftliche Tätigkeit mit dem Ziel, Einnahmen zu regenerieren. Außerdem muss eine Umsatzgrenze von 35 000 Euro gegeben sein. Beide Beispiele treffen auf das Teichwiesenbad zu. Doch welche Folgen hat die Führung des Teichwiesenbades als Betrieb gewerblicher Art? Welche Auswirkungen hat diese Umwandlung auf den Bürger, auf die Gemeinde oder auch auf Unternehmen? An diesem Punkt kommen die eingangs erwähnten Steuern ins Spiel. Vorteil während der Sanierung Grundsätzlich gilt nun: Das Teichwiesenbad ist steuerpflichtig. Das hat aber auch einen wesentlichen Vorteil: Denn nun kann der Betrieb des Freibades von anderen Unternehmen, die Leistungen im Teichwiesenbad erbringen, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Sprich: 19 Prozent jeder Rechnung kann sich die Gemeinde wieder zurückholen. Dies sei nach Angaben von Kämmerer Alexander Glas besonders im Hinblick auf die geplanten Investitionen im Teichwiesenbad in den Jahren 2017 und 2018 von Vorteil. Denn ab dem kommenden Jahr plant die Großgemeinde, das mittlerweile 85 Jahre alte Bad umfassend zu sanieren. Dafür soll unter anderem ein neues Becken aus Edelstahl entstehen, denn das bisherige ist nach so vielen Jahren der Nutzung undicht geworden. Grundsätzlich ist es bisher geplant, über die kommenden Wintermonate die ersten Ausschreibungen zu veröffentlichen, sodass im Herbst 2017 die Abbruchmaßnahmen erfolgen können. Die Fertigstellung des Beckens ist dann nach aktuellen Schätzungen bis Mai 2018 geplant. Läuft alles gut, können die Ottendorfer das Teichwiesenbad in den Sommermonaten wie gewohnt nutzen und sich an heißen Tagen erfrischen. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich nach aktuellen Planungen auf insgesamt 1,8 Millionen Euro. Die Gemeinde könnte sich also eine ordentliche Summe als Vorsteuer zurückholen. Noch einmal diskutieren Doch natürlich muss der Betrieb Teichwiesenbad im Gegenzug auch Umsatzsteuer nach dem ermäßigten Steuersatz entrichten. „Da kommen auf uns aber nur sieben Prozent zu. Im Vergleich zu den 19 Prozent, die wir uns zurückholen können, ist das fast gar nichts“, erklärt Ottendorfs Kämmerer. Um genau zu sein: Bei einem Umsatz von 40 000 Euro im Jahr ergäbe die zu entrichtende Umsatzsteuer für die Gemeinde rund 2 800 Euro. Doch eine Frage muss an dieser Stelle berechtigterweise gestellt werden und Linken-Mitglied René Edelmann hat dies auch getan: Wird die zu zahlende Umsatzsteuer dann auf die Eintrittspreise des Bades umgelegt und damit auf die Ottendorfer? Diese Frage konnte in der Gemeinderatssitzung weder Kämmerer Alexander Glas noch Bürgermeister Michael Langwald (parteilos) beantworten. Das sei ein Thema, über das man gesondert noch einmal diskutieren müsse. Der aufmerksame Leser fragt sich nun vielleicht, was mit der anfangs erwähnten Körperschaftssteuer ist. Denn diese ergibt sich zwangsweise neben der Umsatzsteuerpflicht. Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen. Sie beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Aber diese kommt auf das Teichwiesenbad nicht zu, wie Alexander Glas erklärt: „Die Steuer kann nur entstehen, wenn das Bad Jahresüberschüsse erwirtschaftet. Und ein Bad erzielt selten Überschüsse. Auch im Teichwiesenbad rechnen wir damit nicht.“ Quelle: http://www.sz- online.de/nachrichten/teichwiesenbad-wird- gewerblich-3561364.html
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